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Deutscher Tierschutzbund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.







Aktuell

 

  Katzenelend in

Mecklenburg-Vorpommern



Tierärztekammer will Kastrationsaktionen Freilebender Katzen verhindern!

 

 

Jedes Jahr stehen die ehrenamtlichen Tierschützer unseres Landes vor dem gleichen Problem.

 

Zu den vielen Katzenwelpen, die von verantwortungslosen Haltern abgegeben oder ausgesetzt werden, kommen unzählige Katzenkinder von freilebenden Katzen, die an den Futterstellen auftauchen oder bei Tierschützern abgegeben werden, oft halb verhungert und krank. Die Tierschutzvereine können dieses Problem allein nicht mehr bewältigen.

 

Der Dachverband Deutscher Tierschutzbund e.V. und der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern starteten deshalb ein Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern zur Kastration von freilebenden Katzen. Die Überpopulation sowie damit verbundenes  Tierleid sollte mit einer großen Kastrationsaktion gemindert werden.

 

Der Dachverband übernahm die Kosten für die Aktion und stellte eine angestellte Tierärztin zur Verfügung. Der Landesverband M-V übernahm die Logistik um die FREI lebenden Katzen einzufangen und rechtzeitig zur Kastration vorzubereiten. Alle klappte reibungslos, dafür allen Tierfreunden noch ein großes Dankeschön.

 

Noch während der Aktion versuchte die Tierärztekammer alles um eine Durchführung der Kastrationen zu verhindern. Forderungen, die Tierärztin müsse Kammermitglied und in MV angemeldet sein, wurden erfüllt. Doch immer neue Steine wurden in den Weg gelegt. Drohungen, wie Ausschluss aus der Tierärztekammer und die Verhängung eines Ordnungsgeldes, ließen die Tierärztin, den Deutschen Tierschutzbund und den Landesverband MV sowie  seine angeschlossenen Vereine jedoch nicht davon abbringen die geplanten und unbedingt nötigen Kastrationen durchzuführen.

 

DANKE ALLEN BETEILIGTEN.

 

Ein Gespräch zwischen dem Ausschuss der Tierärztekammer und dem Vorsitzenden des Landesverbandes  sollte nun vermitteln. Beim Landesverbandsvorsitzenden Dietmar Bonny entstand jedoch schnell der Eindruck, hier geht es nicht um die Verhinderung von Tierleid sondern nur ums Geld. Anfang des Jahres hat die Tierärztekammer die Gebührenordnung für Kastrationen mal eben um sage und schreibe 20% angehoben. Eine  Erhöhung die vielleicht nötig war, aber für freilebende Katzen bis zum dreifachen der Gebührenordnung (ca. 120-150 Euro) kassieren zu wollen ist schon recht bedenklich. Gespräche mit niedergelassenen Tierärzten signalisierten eine Bereitschaft, Kastrationen freilebender Katzen auch unterhalb der Gebührenordnung durchzuführen. Dies verhinderte aber die Sturheit der Tierärztekammer. Der LV-Vorsitzende Dietmar Bonny schlug daher dem Ausschuss der Tierärztekammer einen Kompromiss vor:

 

> Jährlich werden zwei Kastrationsaktionen mit maximal je 300 – 400 freilebenden Katzen durchgeführt. Der Tierarzt erhält  für die Kastration einer Katze 65 Euro und einem Kater 30 Euro. <

 

Dieser Kompromiss scheint aber in der Tierärztekammer keine Mehrheit gefunden zu haben, oder wurde den Tierärzten nicht vorgestellt.

 

Geldgier? Kein Herz für Tiere? Ich will nicht hoffen, dass es so ist. Gespräche mit niedergelassenen Tierärzten, die bereit sind uns zu unterstützen, lassen uns auf eine gütliche Einigung hoffen.

 

Der Präsident der Tierärztekammer Dr. R. Pietschke und seine Kammervorstandskollegen sollten schnellstens einvernehmlich mit dem Deutschen Tierschutzbund e.V. eine Basis für Kastrationsaktionen finden um weiteres Katzenelend zu verhindern. Ich möchte hier die Tierärztekammer an Ihren §1 der Bundestierärzteordnung erinnern. „Der Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere“. Wir fordern: "Unterlassen Sie Repressalien gegen Tierärzte, die Tierleid gemeinsam mit den Tierschützern beheben wollen." Einer versierten Tierärztin die Nichteinhaltung des Kodexes der Guten Veterinärmedizinischen Praxis vorzuwerfen, setzt allem noch die Krone auf. Jedes Tier wurde begutachtet und so versorgt, wie es jeder, der Kammer angeschlossenen Tierärzte,  gemacht hätte.

 

Herr Präsident Dr. R. Pietschke stehen Sie endlich zu §1 der Bundestierärzteverordnung!

 

 

 


 

 

 

 

Rettet die Tierheime!

 
 
 
Die Tierheime leisten Tag für Tag praktische Tierschutzarbeit, zum großen Teil ehrenamtlich, damit Tiere eine Chance auf ein besseres Leben bekommen. Tierheime sind Tierschutzeinrichtungen - sie verstehen sich nicht als ausführende Organe der Behörden, obwohl sie für die Kommunen wichtige Pflichtaufgaben übernehmen wie die Aufnahme von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren. Wir erwarten für die Aufgaben, die wir im Auftrag der Kommunen übernehmen, eine kostendeckende Erstattung. Eine breit angelegte Umfrage hat nun ergeben, dass die Kommunen durchschnittlich 25 Prozent der im Tierheim anfallenden Kosten übernehmen, aber knapp 80 Prozent der Leistungen abrufen. 



Unser Motiv zur Kampagne "Rettet die Tierheime!" - mit Klick vergrößern und mehr lesen (PDF).

Die Tierheime sind dadurch in ihrer Existenz akut gefährdet: Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch der Sozialgesetzgebung schlagen sich im praktischen Tierschutz negativ nieder. Die Gesetzgebung belastet zusätzlich, so z.B. die Hundeverordnungen der Länder, durch die insbesondere große Hunde und bestimmte Rassen im Tierheim landen und nur schwer vermittelbar sind.
 
Auf der einen Seite gehen Spenden und Sponsoring weiter zurück, auf der anderen Seite werden immer mehr Tiere aus finanziellen Gründen abgegeben. Die Tiere bleiben immer länger in den Tierheimen und die Kosten steigen dadurch dramatisch. Auch dort, wo Behörden und Veterinärämter nicht konsequent durchgreifen, müssen die Tierheime einspringen.
 
 
 

Durch Insolvenz bedroht

Rücklagen konnten die Tierheime vor diesem Hintergrund nicht bilden - knapp 50 Prozent stehen vor der Insolvenz, wenn die Spenden weiter einbrechen. Die Tierschutzvereine und ihre Tierheime stehen für alle in Not geratenen Tiere auch unter schwierigen Umständen und in großer Zahl ein. Sie bieten eine sachkundige Tierschutzhilfe, mit artgerechter Pflege und Betreuung der Tiere.
 
Um diese Standards auch weiterhin halten zu können, brauchen die mehr als 700 Tierschutzvereine mit über 500 vereinseigenen Tierheimen, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, mehr finanzielle Unterstützung der Kommunen. Denn Insolvenzen der Tierheime wären nicht nur ein Rückschlag für den Tierschutz insgesamt, sondern ebenso für die Kommunen, die dann die Fundtierbetreuung in eigener Regie übernehmen müssten. Der Deutsche Tierschutzbund hat alles versucht, um mit den kommunalen Spitzenvertretern ins Gespräch zu kommen - doch das mit den jeweiligen Präsidenten vereinbarte Spitzengespräch wurde kurzfristig abgesagt.
 
Wir haben an die einzelnen Mandatsträger in den Kommunen mit einem offenen Brief appelliert, den örtlichen Tierschutzverein im Deutschen Tierschutzbund als ihren Partner zu unterstützen. Wir setzen auf die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit, damit die Tierschutzvereine und Tierheime - und damit die Tiere - in dieser Krise nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb stand auch der Welttierschutztag am 4. Oktober in diesem Jahr unter dem Leitmotto: Rettet die Tierheime!
 

Demo "Rettet die Tierheime!"

 
 
 


© siepmannH/pixelio.de
Bei der Demonstration „Rettet die Tierheime!" am 24. September vor dem Bundesrat in Berlin hat der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen und Tierheimen für eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung für die Fundtierkostenerstattung und für einen Finanztopf für dringende Investitionen gekämpft.
 
Mehrere hundert Vertreter der Mitgliedsvereine und der angeschlossenen Tierheime aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der Demonstration auf dem Leipziger Platz und direkt vor dem Bundesrat teil, um die schwierige, oft existenziell bedrohliche Lage der Tierheime und damit auch des praktischen Tierschutzes insgesamt zu verdeutlichen. „Rettet die Tierheime!" wird auch das Leitmotto der Deutschen Tierschutzbundes zum bevorstehenden Welttierschutztag am 4. Oktober sein.



Rund 500 Tierschützer demonstrierten für die Rettung der Tierheime vor dem Bundesrat in Berlin.

Die Kundgebung startete um 8:30 Uhr mit einer Rede von Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zur Lage der Tierheime. Ab 9 Uhr sprachen Politiker Grußworte - darunter Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz (SPD) sowie Margit Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz von Rheinland-Pfalz (SPD), Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Christel Happach-Kasan MdB, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, Undine Kurth MdB, Naturschutz- und Tierschutzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag, und Stefan Liebich, MdB, Die Linke.

An der Demo haben sich aus Mecklenburg-Vorpommern  50 Tierschützer beteiligt.

 

Tieren zu ihrem Recht verhelfen

 
 
 

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Das gilt besonders für Tiere, die ihre Rechte nicht selbst einfordern können. Wir treten für die Tiere ein. Wir streiten in der Europäischen Union und in Deutschland für bessere gesetzliche Bestimmungen zur Haltung und zum Umgang mit Tieren.
 
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstatten wir Strafanzeige oder geben den örtlichen Tierschutzvereinen Hilfestellung, um die Strafverfolgung und schließlich die Ahndung von Tierschutzvergehen sicherzustellen.
 
Das Staatsziel Tierschutz ist der jüngste und zugleich größte Erfolg bei allen Bestrebungen, die Rechtssituation für die Tiere noch weiter zu verbessern. Denn damit hat unsere Gesellschaft als Ganzes die Verpflichtung zum Schutz der Tiere anerkannt. Jetzt brauchen wir die sogenannte Verbands- oder Tierschutzklage als Instrument, um noch wirkungsvoller für die Tiere steiten zu können.

 

Gebt den Tieren Recht!

Tierschutz-Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen

 
 
 


Bis vor den Bundesrat zogen Vertreter des Bremer Tierschutzvereins und des Deutschen Tierschutzbundes (Wolfgang Apel, Bildmitte), um das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzufordern.

Tiere sind laut Grundgesetz besonders zu schützen. Politiker und Behörden sollen diesen Schutz in der Praxis durchsetzen. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Noch immer müssen die Tiere in der Forschung, Agrarindustrie, in Zirkussen und sogar in der Heimtierzucht leiden.
 
Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, dagegen vorzugehen, müssen seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen. Wir brauchen das Tierschutz-Klagerecht für seriöse Tierschutzverbände.
 
Im Umweltschutz dürfen autorisierte Verbände längst zugunsten der Naturerhaltung klagen. Den Tieren, unseren Mitgeschöpfen, die Schmerzen und Leiden ähnlich empfinden wie wir selbst, darf der vergleichbare Schutz nicht länger vorenthalten werden!

 

Katzenschutz

 
 
 


Frei lebende Katzen vermehren sich unkontrolliert - ihr Elend wird dadurch immer größer.
Bereits im Herbst 2009 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes beschlossen, die konsequente Verbesserung des Katzenschutzes zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit im Jahr 2010 zu machen. Das gilt im Besonderen auch für frei lebende Katzen. Zudem sehen sich die Tierheime jedes Jahr mit einer "Katzenschwemme" konfrontiert, weil die Besitzer ihre Tiere nicht kastrieren lassen und die ungewollten Katzenjungen im Tierheim abgegeben werden. Durchschnittlich beherbergt jedes Tierheim 220 Katzen pro Jahr. Auch Fundtiere sind zumeist Katzen.
 
Der Deutsche Tierschutzbund hat deshalb Bundesministerin Ilse Aigner den Entwurf einer Katzenschutzverordnung übermittelt. Er enthält sowohl Vorgaben für die Haltung von Katzen als auch Vorschläge, wie die unkontrollierte Vermehrung von frei lebenden Katzen und damit eine weitere Verschlimmerung des Katzenelendes verhindert werden kann.
 
Die zum Teil große Anzahl frei lebender Katzen stellt die Kommunen und Gemeinden vor große Probleme. Sie stammen letztlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut von Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei drei bis fünf Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten können sie mangels Futter und Pflege nicht überleben.
 
 
 

Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht



Freilebende Katzen führen meist ein hartes Leben.
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen vor. Gute Erfahrungen gibt es damit bereits in der Stadt Paderborn, die als erstes 2008 eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Neben Paderborn haben auch Delmenhorst, Oer-Erkenschwick und Bad Dürrenberg ihre Kommunalverordnung bereits ergänzt. Die Mitgliedsvereine werden mit Unterstützung des Dachverbandes aktiv und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der Kommunalverordnungen anzuregen.
 
Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass eine Lösung für dieses gravierende Tierschutzproblem schnell herbeigeführt wird.

Spendenkonto des Landesverbandes Mecklenburg Vorpommern e.V.
Ostseesparkasse Rostock
Kontonummer 205003575
BLZ 130 500 00